Batterierücknahme
Inhalt druckenGemäß §7 Batterieverordnung (BattV)
ist der Endverbraucher verpflichtet, verbrauchte Batterien an einen
Vertreiber oder an hierfür eingerichtete öffentliche Rücknahmestellen
zurückzugeben. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist unzulässig!
Für den Verkauf von Batterien und batteriebetriebenen Geräten durch VOLTMATIC gilt deshalb folgendes:
Soweit der Kunde (Endverbraucher)
verbrauchte Batterien nicht an hierfür eingerichtete Rücknahmestellen
in seiner Umgebung abgibt oder in seiner Umgebung solche
Rücknahmestellen nicht vorhanden sind, so hat er die Möglichkeit, die
verbrauchten Batterien an VOLTMATIC zurückzuschicken. Eine
Rücknahmepflicht von VOLTMATIC entfällt jedoch für solche
Batterien, die VOLTMATIC nicht in seinem Sortiment führt oder
geführt hat sowie für Mengen an Batterien, die die Menge übersteigt,
derer sich der Kunde üblicherweise entledigt. Rücksendungen an VOLTMATIC werden nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert sind.
Werden Starterbatterien an den Kunden
geliefert, die nicht in Fahrzeugen eingebaut sind, so ist VOLTMATIC nach §6 BattV verpflichtet, vom Kunden ein Pfand in Höhe von 7,50 EUR zu erheben. Dieses Pfand wird mit der Rechnung für die
gelieferte Batterie erhoben und dem Kunden erstattet, sobald dieser die
Altbatterie an VOLTMATIC zurückgibt.
Kennzeichnungspflichtige Batterien sind
mit einer durchgestrichenen Mülltonne symbolisiert und erhalten ein
chemisches Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig
ausschlaggebenden Schwermetalls, wobei jeweils die Kürzel Pb auf Blei,
Cd auf Cadmium und Hg auf Quecksilber hinweisen.